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Sachkundeprüfung §34a - Was ist neu ab Juli 2025


Ein junger Mann in schwarzer Uniform mit dem WEIDEN-SEC SECURITY-Logo nimmt an der Sachkundeprüfung §34a für das Sicherheitsgewerbe teil. Er sitzt lächelnd an einem Tisch in einem hellen Prüfungsraum und füllt konzentriert ein Prüfungsformular aus.

Ab dem 1. Juli 2025 tritt ein neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Diese Änderung zielt darauf ab, die Bewertung differenzierter und gerechter zu gestalten, insbesondere für Prüflinge mit Teilwissen.


Was ist die Sachkundeprüfung §34a?


Die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie ist erforderlich für Personen, die beispielsweise als Türsteher, Ladendetektive oder in leitender Funktion bei Großveranstaltungen tätig sein möchten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen.


Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025?


Die wichtigste Neuerung betrifft die Bewertung der schriftlichen Prüfung:


  • Bisheriges System: Es galt das "Alles-oder-nichts"-Prinzip. Nur wenn alle richtigen Antwortoptionen korrekt angekreuzt wurden, erhielt man die volle Punktzahl. Teilweise richtige Antworten führten zu null Punkten.

  • Neues System: Für jede korrekt angekreuzte richtige Antwort gibt es einen Punkt. Teilweise richtige Antworten werden entsprechend ihrer Richtigkeit bewertet.


Diese Anpassung belohnt auch Teilwissen und ermöglicht eine differenziertere Bewertung der Prüfungsleistungen.


Weitere Änderungen im Überblick


  • Anzahl der Fragen: Erhöhung von 72 auf 82 Fragen.

  • Maximale Punktzahl: Steigerung von 100 auf 120 Punkte.

  • Bestehensgrenze: Bleibt bei 50 %, was künftig 60 Punkten entspricht.


Diese Änderungen sollen eine fairere Bewertung ermöglichen und die Prüfung an aktuelle Anforderungen im Sicherheitsgewerbe anpassen.


Organisatorische Hinweise


  • Anmeldung: Aufgrund von Softwareänderungen ist die Anmeldung für Prüfungen von August bis Dezember 2025 erst ab Juni möglich.

  • Prüfungsdurchführung: Die mündliche Prüfung wird nicht mehr direkt nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt, sondern am Donnerstag der Folgewoche.


Empfehlung zur Vorbereitung


Um sich optimal auf die neue Bewertungsstruktur vorzubereiten, empfiehlt es sich, gezielte Vorbereitungskurse zu besuchen oder entsprechende Lernmaterialien zu nutzen. Ein Beispiel hierfür ist das Buch "34a Sachkunde Prüfung 2025: Kurs mit +750 Fragen, Beispielen & Tipps!"

Die Änderungen in der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ab Juli 2025 stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einer gerechteren und praxisnäheren Bewertung dar. Durch die differenziertere Punktevergabe wird auch Teilwissen anerkannt, was insbesondere für Quereinsteiger und Personen mit praktischer Erfahrung vorteilhaft ist.


Für Unternehmen im Sicherheitsgewerbe bedeutet dies, dass sie ihre Mitarbeiter entsprechend auf die neuen Prüfungsmodalitäten vorbereiten sollten. Eine frühzeitige und gezielte Vorbereitung ist entscheidend, um die Erfolgsquote bei der Prüfung zu erhöhen und somit qualifiziertes Personal zu sichern.


Insgesamt fördern die Neuerungen die Qualität und Professionalität im Sicherheitsgewerbe und tragen dazu bei, das Vertrauen von Auftraggebern und der Öffentlichkeit in die Kompetenz der Sicherheitsmitarbeiter zu stärken.

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