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Sachkundeprüfung §34a - Was ist neu ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neues Bewertungssystem für die Sachkundeprüfung §34a im Sicherheitsgewerbe. Künftig wird Teilwissen differenzierter bewertet – jede richtige Antwort zählt. Die maximale Punktzahl steigt auf 120, die Bestehensgrenze liegt nun bei 61 Punkten. Unternehmen und Prüflinge profitieren von einer faireren Prüfungsstruktur und sollten sich gezielt auf die neuen Bedingungen vorbereiten.
5. Mai2 Min. Lesezeit
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