Vorläufige Festnahme durch Sicherheitsdienst - Was ist erlaubt und was nicht?
- Heigl Group Solutions
- 22. Apr.
- 3 Min. Lesezeit

Die Begriffe „Festnahme“ und „Sicherheitsdienst“ wecken bei vielen Menschen Assoziationen mit Polizei oder staatlicher Gewalt. Doch auch private Sicherheitsdienste dürfen in bestimmten Situationen eine sogenannte vorläufige Festnahme durchführen – allerdings nur unter strengen rechtlichen Bedingungen. Doch was genau ist erlaubt, was nicht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was sagt das Gesetz dazu?
In diesem Beitrag klären wir umfassend auf, wann und wie eine vorläufige Festnahme durch einen Sicherheitsdienst rechtlich zulässig ist und worauf geachtet werden muss.
Die rechtliche Grundlage – § 127 Abs. 1 StPO
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Festnahme durch einen privaten Sicherheitsdienst findet sich im § 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Dieser lautet:
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort feststellbar ist, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Dies ist der sogenannte Jedermann-Paragraf. Er erlaubt es nicht nur Polizeibeamten, sondern auch Privatpersonen und Sicherheitsdiensten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festzuhalten.
Voraussetzungen für eine rechtmäßige vorläufige Festnahme
Damit eine vorläufige Festnahme durch den Sicherheitsdienst rechtlich zulässig ist, müssen folgende Gegebenheitengleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat
Die Person muss bei der Straftat selbst beobachtet oder direkt danach verfolgt werden. Es reicht nicht, wenn man lediglich einen Verdacht hat – die Tat muss quasi noch „warm“ sein.
2. Fluchtverdacht
Es muss der dringende Verdacht bestehen, dass der Täter fliehen will oder fliehen könnte.
3. Unklare Identität
Ist die Identität der Person nicht zweifelsfrei feststellbar, darf ebenfalls festgehalten werden – z. B. wenn keine Ausweispapiere vorliegen oder falsche Angaben gemacht werden.
4. Verhältnismäßigkeit
Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, es darf nicht mehr Gewalt als nötig angewendet werden und die Person muss unverzüglich der Polizei übergeben werden.
Was ist nicht erlaubt?
Besonders für den Sicherheitsdienst gibt es klare Grenzen:
Keine Gewaltanwendung zur Bestrafung Körperliche Gewalt ist ausschließlich zur Abwehr oder zur Sicherung der Person erlaubt – niemals als „Strafe“.
Keine Durchsuchung ohne Zustimmung Eine Durchsuchung der Person ist nur durch die Polizei erlaubt. Ausnahme: zur Sicherstellung von gefährlichen Gegenständen in Notwehrsituationen.
Keine Freiheitsberaubung über einen längeren Zeitraum Die festgehaltene Person muss sofort der Polizei übergeben werden. Alles andere kann rechtlich problematisch werden.
Risiken bei unrechtmäßiger Festnahme
Wird eine Person zu Unrecht festgehalten, kann das ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen – zivilrechtlich (z. B. Schadensersatz) und strafrechtlich (z. B. Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB). Für Sicherheitsdienste besteht daher ein hohes Maß an Verantwortung und die Notwendigkeit zur Schulung ihrer Mitarbeiter über die Unterrichtung nach §34a hinaus.
Schulung und Sensibilisierung im Sicherheitsdienst
Ein professioneller Sicherheitsdienst sollte seine Mitarbeiter regelmäßig schulen, um sicherzustellen, dass diese im Ernstfall angemessen reagieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Themen wie:
Notwehr und Nothilfe (§ 32, § 34 StGB)
Festnahmerecht (§ 127 StPO)
Kommunikation mit Polizei und Betroffenen
Deeskalationstechniken
…sollten fester Bestandteil der Ausbildung sein.
Fazit: Vorläufige Festnahme durch Sicherheitsdienst – nur im rechtlichen Rahmen!
Die vorläufige Festnahme durch einen Sicherheitsdienst ist ein legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr – allerdings nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Jeder Einsatz dieser Maßnahme muss mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein geschehen. Professionelle Sicherheitsunternehmen wie die Weiden-Sec GmbH setzen daher auf intensive Schulungen, klare Prozesse und eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ein Sicherheitsdienst jemanden festhalten, der beim Diebstahl ertappt wird?Ja, wenn die Tat frisch ist, Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht festgestellt werden kann.
Wie lange darf jemand festgehalten werden?Nur so lange, bis die Polizei eintrifft – keine längere Festhaltung ohne richterlichen Beschluss!
Was passiert, wenn die Festnahme unrechtmäßig war?Es drohen rechtliche Konsequenzen – von Schadensersatz bis zu strafrechtlicher Verfolgung.
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