top of page
Design ohne Titel - 2025-03-04T115557.178.png

Welche Vorstrafen verhindern eine Freigabe durch das Bewacherregister und zu einer Versagung der Bewacher-ID?

Autorenbild: Heigl Group SolutionsHeigl Group Solutions

Ein Sicherheitsmitarbeiter mit Bewacher-ID
Das Bewacherregister & die Bewacher-ID

Das Bewacherregister stellt sicher, dass nur zuverlässige Personen im Sicherheitsgewerbe tätig sein dürfen. Wer als Mitarbeiter in einem Sicherheitsdienst arbeiten möchte, benötigt eine Bewacher-ID, die von der zuständigen Behörde vergeben wird. Doch welche Vorstrafen können zur Ablehnung führen? Was wird überprüft, und welche Kriterien müssen erfüllt sein? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick für Angestellte im Sicherheitsgewerbe.


Welche Voraussetzungen müssen Mitarbeiter im Sicherheitsdienst erfüllen für eine Bewacher-ID im Bewacherregister?


Um eine Bewacher-ID zu erhalten und als Sicherheitsmitarbeiter tätig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:


  • Mindestalter: Mindestens 18 Jahre

  • Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34a GewO

  • Zuverlässigkeit: Überprüfung durch die Behörde

  • Einwandfreies Führungszeugnis: Keine relevanten Vorstrafen

  • Gesundheitliche Eignung: Fähigkeit, den Beruf auszuüben


Was wird im Bewacherregister überprüft?


Die Behörde führt verschiedene Prüfungen durch, bevor eine Bewacher-ID erteilt wird:


  1. Führungszeugnis (Belegart 0): Enthält relevante Vorstrafen.

  2. Gewerbezentralregister: Prüfung auf gewerberechtliche Verstöße.

  3. Verfassungsschutzabfrage: Sicherstellung, dass keine extremistischen Verbindungen bestehen.

  4. Finanzielle Situation: Überprüfung auf erhebliche Schulden oder Privatinsolvenz.


Welche Vorstrafen führen zur Ablehnung der Bewacher-ID?


Bestimmte Vorstrafen führen zur Ablehnung der Bewacher-ID, insbesondere wenn sie Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Dazu gehören:


1. Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit


  • Mord und Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

  • Schwere oder gefährliche Körperverletzung (§§ 223-227 StGB)

  • Raub und Erpressung (§§ 249, 253 StGB)


2. Vermögens- und Eigentumsdelikte


  • Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB), besonders gewerbsmäßig

  • Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)

  • Geldwäsche (§ 261 StGB)


3. Waffen- und Sprengstoffdelikte


  • Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG)

  • Unerlaubter Waffenbesitz oder Handel


4. Betäubungsmitteldelikte (BTMG)


  • Drogenhandel oder -besitz in erheblichem Umfang (§ 29 BtMG)


5. Sexualstraftaten


  • Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§§ 177, 178 StGB)

  • Kindesmissbrauch (§ 176 StGB)

  • Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB)


6. Politisch motivierte und extremistische Straftaten


  • Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen

  • Landfriedensbruch oder Volksverhetzung (§§ 125, 130 StGB)

  • Terroristische Straftaten


Kann man trotz Vorstrafe eine Bewacher-ID erhalten?


Nicht jede Vorstrafe führt automatisch zur Ablehnung. Entscheidend sind:


  • Zeitlicher Abstand zur Tat: Nach einer gewissen Frist können Einträge aus dem Führungszeugnis entfernt werden.

  • Schwere des Delikts: Kleinere Verstöße (z. B. einfacher Diebstahl) sind nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium.

  • Resozialisierung: Wer sich positiv entwickelt hat, kann im Einzelfall eine Chance erhalten.




Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Sicherheitsdienst sind hoch. Vorstrafen, insbesondere schwere Gewalt-, Vermögens- oder Drogendelikte, können zur Ablehnung der Bewacher-ID führen. Wer eine Karriere im Sicherheitsdienst anstrebt, sollte sicherstellen, dass keine relevanten Einträge im Führungszeugnis bestehen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen


1. Welche Vorstrafen führen zur Ablehnung der Bewacher-ID?

Vor allem schwere Gewalt-, Vermögens-, Drogen- und Sexualdelikte.


2. Werden alle Vorstrafen berücksichtigt?

Nicht unbedingt. Nach bestimmten Fristen können Vorstrafen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.


3. Kann ich trotz Vorstrafe im Sicherheitsdienst arbeiten?

Das hängt von der Art und dem Zeitpunkt der Straftat ab.


4. Was passiert, wenn eine Person mit Vorstrafen bereits im Sicherheitsdienst tätig ist?

Die Bewacher-ID kann entzogen werden.


5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Bewacher-ID zu erhalten?

Mindestalter, Sachkundeprüfung oder Unterrichtung (§ 34a GewO), Zuverlässigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Comments


bottom of page